Heute mehr denn je beziehen die Verbraucher Umweltfragen in ihr Kaufverhalten ein. Sie wollen definitiv wissen, ob ein Produkt umweltfreundlich im Gebrauch ist und ob es nach umweltfreundlichen Standards hergestellt wird. Teppichböden sind von diesem Trend nicht ausgeschlossen.
Seit Anfang der neunziger Jahre haben sich die Mitglieder der GUT (Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden eV) zu Benutzerfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit über den gesamten Lebenszyklus der von ihnen produzierten Teppichböden bekannt, von der Produktion bis zum Verlegen und von der Nutzung bis zum Recycling. GUT-Standards für Rohstoffe, Additive und Produktionsprozesse sind einzigartig in Europa. Durch die Vereinigung von europäischen umweltbewussten Herstellern (darunter AW) garantiert GUT ein besseres Wohnklima.
Am 4. Dezember 1990 gründeten führende europäische Teppichbodenhersteller in Aachen GUT, Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e.V. - kurz GUT.
Ziel der GUT ist es, den Umwelt- und Verbraucherschutz während des gesamten Lebenszyklus eines textilen Bodenbelages -von der Produktion bis hin zur Verlegung, vom Gebrauch bis hin zum Recycling- kontinuierlich zu optimieren.
Die europäische Teppichindustrie hat, durch Gründung der GUT und durch kontinuierliche Entwicklung ihrer Umweltziele, die Umweltstandards für die Bodenbelagsindustrie revolutioniert.
In Zusammenarbeit mit offiziell anerkannten Prüfinstituten in ganz Europa werden regelmäßige Produktprüfungen auf Grundlage strenger Kriterien durchgeführt.
Daüber hinaus fördert die GUT umweltfreundliche Lösungen für die Verlegung von Teppichböden und bietet objektive Informationen zu allen Fragen rund um den Teppichboden.
Die intensive Produktprüfung auf Chemikalien und Emissionen ist die Basis für den Verbraucherschutz.
Bei der European Carpet and Rug Association (ECRA) handelt es sich um eine Organisation, in der die führenden europäischen Teppichbodenhersteller vereint sind.
Der Verband wurde im Jahr 2005 gegründet. Die Mitgliedsfirmen der ECRA stehen für ca. 85% der europäischen Produktion. Zurzeit sind über 50 der führenden Teppichbodenhersteller aus sechs europäischen Ländern Mitglieder der ECRA.
Die ECRA bietet eine internationale Plattform für den Ideen- und Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitgliedern. Im Mittelpunkt der Arbeit des Verbandes stehen Forschung und Entwicklung, die Einführung von Normen, die Repräsentation auf internationalen Handelsmessen, die Auswertung von statistischen Daten sowie eine aktive Presse- und PR-Arbeit.
Der Verband vertritt und fördert die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder durch:
Die Ziele der ECRA:
PRODIS ist das erste umfassende Verbraucherinformationssystem, das Informationen zu Umweltproblemen, Verbrauchergesundheit und Sicherheitsaspekten ebenso wie Informationen zu Einsatzbereichen und zusätzlichen Eigenschaften textiler Bodenbeläge zusammenfasst.
PRODIS bietet sowohl für den Verbraucher als auch für den Handel zuverlässige Informationen, die sich auf zwei Elemente stützen:
PRODIS wurde bereits 2007 aus dem ursprünglichen GUT-Label entwickelt. Es war das erste umfassende Verbraucherinformationssystem, das Informationen zu Umwelteigenschaften, Verbraucherschutz und allgemeinen Sicherheitsaspekten in einem System kombinierte. PRODIS bietet sowohl den Verbrauchern, dem Handel sowie Architekten und Planern zuverlässige Produktinformationen, die auf drei wesentlichen Elementen beruhen:
Seit 2020 ist das Produktinformationssystem der GUT zu einem umfassenden Produktpass erweitert worden. Alle bisherigen Lizenzen können über den 8 stelligen Lizenzcode auch im neuen Produktpass abgefragt werden. Die neu hinzugekommenen Themenfelder sind jedoch nur für neue Produkte vollumfänglich verfügbar.
Elastische, textile und laminierte Bodenbeläge haben eine Reihe spezieller Eigenschaften und sind in eine Anzahl von Gebrauchsklassen eingeordnet.
Um diese Klassifizierung vorzunehmen und um diese speziellen Eigenschaften für den Verbraucher leicht verständlich und erkennbar zu machen, wurde ein genormtes System graphischer Symbole entwickelt.
Ein Teppichboden muss in Bezug auf Verschleiß, Aussehensveränderung und Luxus spezielle Anforderungen erfüllen. Die Mindestanforderungen sind von der Einsatzumgebung abhängig und davon, ob er im Privat oder im Objektbereich genutzt werden soll.
Es wird unterschieden zwischen Teppichböden für den Privatgebrauch und Teppichböden für den gewerblichen Gebrauch. In der Praxis bedeutet Letzteres, dass der Teppichboden in Bereichen mit starkem Verkehr wie Geschäften, Hotels, Büros verwendbar ist ...
Der Vetterman-Test ist ein wichtiger Test zur Bestimmung der Gebrauchsklasse (privat oder Objekt) und die Nutzungsintensität innerhalb jeder Klasse, für die der Teppich geeignet ist. Es ist ein Verschleißtest, mit dem eine Aussehensveränderung aufgrund von Beanspruchung simuliert und bewertet werden kann.
leicht / mäßig (21)
mäßig / normal (22)
stark (23)
leicht (31)
normal (32)
stark (33)
Um eine „starke Nutzung“ zu erlangen, müssen 33 spezielle Anforderungen für den Objektbereich im Hinblick auf die Schnittkantenfestigkeit erfüllt werden.
LC 1
LC 2
LC 3
LC 4
LC 5
Innerhalb einer Gebrauchsklasse können sich Teppichböden durch ihre Luxuseigenschaften unterscheiden. Diese werden durch leicht verständliche Symbole dargestellt. Je mehr Kronen, desto luxuriöser ist der Teppichboden.
Neben den Grundanforderungen (Gebrauch und Luxus) können Teppichböden eine Vielzahl zusätzlicher Anforderungen erfüllen, so dass sie in unterschiedlichen Umgebungen verlegt und genutzt werden können. Jede dieser Zusatzeignungen wird durch ein individuelles Symbol visualisiert.
gelegentlich
ständig
Beim Einsatz von Bürostühlen wird der Teppichflor extrem belastet. Nur Teppichböden, die einen speziellen Stuhlrollentest bestehen, dürfen diese Symbole verwenden und sind für den Einsatz in einem Büro (privat oder gewerblich) geeignet.
gelegentlich
ständig
Bei der Verwendung von Teppichböden auf Treppen werden die Teile des Teppichbodens, die auf der Kante einer Stufe aufliegen, extrem beansprucht. Nur Teppichböden, die eines der beiden Symbole tragen, sind dafür geeignet!
Wenn ein Teppichboden auf einer Fußbodenheizung verlegt wird, sollte sein Wärmedurchlasswiderstand möglichst klein sein. Üblicherweise sollte der Wert kleiner 0,17m²K/W sein. Das Symbol zeigt an, daß der Teppich in Kombination mit einer Fußbodenheizung genutzt werden kann.
Sofern Teppichböden in Bereichen eingesetzt werden, in denen sie Feuchtigkeit ausgesetzt sind (Badezimmer etc), werden besondere Anforderungen an die Maßstabilität und Unverottbarkeit gestellt. Üblicherweise sind hierfür Teppichböden mit einem Naturfaseranteil ungeeignet.
Bodenbeläge müssen gemäß EN 14041 bestimmten Sicherheitsaspekten genügen. Rutschsicherheit ist eine dieser Anforderungen. Das heißt, dass der Bodenbelag im trockenen und unverschmutzten Zustand einen dynamischen Reibungskoeffizient von > 0,3 aufweisen muss, damit der Hersteller das Symbol DS verwenden kann. Sofern dieser Wert nicht eingehalten werden kann, muss der Hersteller das Symbol NPD (No Performance Declared) verwenden, was soviel bedeutet wie "keine Angaben bezüglich der Rutschsicherheit möglich".
In der Regel erfüllen textile Polteppiche immer die Anforderungen und sind damit rutschfest.
Das Symbol weist darauf hin, dass eine evtl. entstehende elektrische Aufladung (Körperspannung) unmittelbar vom Bodenbelag abgeleitet wird.
Besonders im Objektbereich werden häufig höhere Ansprüche an das elektrische Verhalten von Bodenbelägen gestellt, wie z.B. in Computerräumen. Die Symbole zeigen dem Fachmann ob der Bodenbelag elektische Ladungen statisch dissipativ ableiten kann oder ob der Belag leifähig ist.
Das Symbol weist darauf hin, dass die Schnittkanten des textilen Bodenbelages nicht ausfransen. Dies ist besonders bei Schlingenpolteppichen wichtig.
Wenn die Schallabsorption gemäß ISO 354 ermittelt wurde, kann dieses Symbol verwendet werden. Der ermittelte Wert ist auf dem technischen Datenblatt anzugeben.
Sofern gemäß EN ISO 140-6 der Grad der Trittschalldämmung ermittelt wurde, darf das Symbol verwendet werden. Der ermittelte Wert ist auf dem technischen Datenblatt anzugegeben. Grundsätzlich verfügen alle textilen Bodenbeläge über hervorragende Trittschall- und Schalldämmungseigenschaften.
Das Symbol besagt, dass der Teppichboden die Grundanforderungen hinsichtlich der Lichtechtheit (>=5, für Pastellfarbtöne >=4) gemäß Prüfverfahren EN ISO 105-B02 erfüllt.
Dieses Symbol gibt an, dass der Teppich getestet wurde um festzustellen, ob die Farben gut erhalten bleiben. Teppiche, die diesen Test absolviert haben und den entsprechenden Normen entsprechen, tragen dieses Lichtechtheitssymbol.
Bei diesen Teppichen wird nicht schnell Verfärbung auftreten. Wir können hier auch von UV-beständigen Teppichen sprechen.
In Nordwesteuropa kann man davon ausgehen, dass Verfärbungen fast nie auftreten. Mit der beschränkten Anzahl Sonnenstunden, die unser Klima bietet, besteht wenig oder keine Gefahr auf Verfärbung des Teppichs.
Glauben Sie doch Verfärbungen festzustellen? Täuschen Sie sich nicht: Manchmal scheint es nur so. Es gibt Teppiche, die an einigen Stellen heller erscheinen als an anderen. Je nachdem, wie man darauf schaut, scheint es, als ob der Teppich eine andere Farbe hat. Das kommt daher, dass der Flor nicht mehr vollständig aufrecht steht. Die Farbe des Flors ist an der Spitze immer dunkler als an der Seite des Flors. Wenn man mit der Hand in eine bestimmte Richtung über den Teppich streicht, sieht man diesen Farbunterschied. Das ist typisch für den Teppich und hat nichts mit Verfärbung zu tun.
Insbesondere lose verlegte Teppichfliesen müssen besondere Anforderungen bezüglich ihrer Dimensionsstabilität erfüllen. (s. EN 1407 Annex A or 1470; EN 13497; EN 15114). Sofern die dort beschriebenen Werte eingehalten werden, darf das Symbol verwendet werden.
Bfl-s1
Cfl-s1
Dfl-s1
Efl
Ffl
Die Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten sind in den EU-Mitgliedsstaaten strikt reguliert. Um eine einheitliche Kennzeichnung zu gewährleisten, wurden neue EU-Brandklassen von A-F festgelegt (für textile Bodenbeläge ist Klasse A nicht zutreffend). Diese Brandklassen ersetzen die alten nationalen Brandklassenbezeichnungen.
Die Brandklassen D, C and B sind in die Untergruppen s1 und s2 aufgeteilt. Dies bedeutet, dass im Falle der Unterklasse s1 das Rauchverhalten gegenüber der Klasse s2 optimiert ist.
Welche Brandklasse erforderlich ist, hängt von den jeweiligen nationalen Bestimmungen ab. In der Regel ist die Brandklasse Efl für den privaten Bereich gedacht.
Im Objektbereich werden vielfach die Klassen Cfl und Bfl benötigt.
Sofern der Hersteller keine Angaben über die Brandklasse machen kann, muss er sein Produkt mit dem Piktogramm Ffl kennzeichnen.
Die Bauprodukteverordnung (BauPVO) enthält harmonisierte Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten in der EU. Die Verordnung enthält eine gemeinsame Fachsprache für die Bewertung der Leistung von Bauprodukten. Es stellt sicher, dass Fachleuten, Behörden und Verbrauchern zuverlässige Informationen zur Verfügung stehen, damit sie die Leistung von Produkten verschiedener Hersteller in verschiedenen Ländern vergleichen können.
Die Leistungserklärung ist ein wesentlicher Bestandteil der Bauprodukteverordnung. Es liefert Informationen über die Leistung eines Produkts. Jedes Bauprodukt, das unter eine harmonisierte europäische Norm fällt oder für das eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde, benötigt diese Erklärung und muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Dies trägt zur Erhöhung der Transparenz und zur Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts bei.
Die CE-Kennzeichnung ist seit dem 1. Januar 2007 für alle in Innenräumen genutzten Bodenbeläge verbindlich, weil sie unter die so genannte CPD, die ‘Bauprodukteverordnung’ (89/106/EEC) fallen.
Produkte mit der CE-Kennzeichnung dürfen in Europa vertrieben werden. Dabei handelt es sich um eine Konformitätserklärung des Lieferanten – Herstellers oder Importeuers – in Bezug auf die europäische Gesetzgebung.
Carpets carrying the CE mark are allowed to be marketed in Europe. It is a declaration of compliance by the supplier - manufacturer or importer - with European legislation.
Quelle: www.europa.eu / CE Marking